Bundesregierung verschärft E-Zigaretten-Gesetz

In Zukunft nur noch ab 18 Jahren.

Da ich mich gerade etwas in das Thema E-Zigaretten einlese, denke ich, dass solche News auch hier her gehören. Die Bundesregierung hat am gestrigen Tage einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet. Um vor allem die Jugendlichen vor dem übermäßigen Konsum von E-Zigaretten (fälschlicherweise auch oft als E-Shishas oder E-Hookas verkauft) zu schützen, soll der Verkauf solcher Produkte einheitlich erst ab 18 Jahren erfolgen. Das gilt auch in Zukunft mit einer entsprechenden Passage im Jugendarbeitsschutzgesetz. Ich dachte zwar bisher, solch eine Regelung wäre schon allgemein gültig, aber jetzt ist es immerhin schwarz auf weiß.

Tja, wie steht man dazu? Meine eigene Meinung zu dem Thema lautet: Vollkommen in Ordnung. So wie ich das Shisha rauchen erst ab der Volljährigkeit empfehle, sehe ich das auch bei dem Thema E-Zigaretten. Die Regierung garniert ihren Artikel natürlich auch mit angeblich total tollen Studien zu dem Thema, aber wie wir alle wissen, sind diese mit Vorsicht zu genießen und können mal außen vor gelassen werden. Fakt ist aber, dass solche günstig zu erwerbenden Einweg-E-Zigaretten die Hemmschwelle zum eigentlichen Rauchen senken. Am wenigstens wird das natürlich den Kids passen, finden viele das Dampfen natürlich cool und lässig. Aber, wie auch mit dem Alkoholgesetz, es werden immer Wege gefunden, wie die Jugentlichen trotzdem an die Sachen ran kommen. Wir waren ja auch nicht immer brav und artig. 😉

Den Artikel der Bundesregierung findet ihr hier.

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